Unser Leitbild

Konventualin und Äbtissin von hinten

Gemeinsam statt Einsam

Seit über 1000 Jahren leben im Evangelischen Damenstift Kloster Walsrode Frauen in christlicher Gemeinschaft, pflegen, vermitteln und gestalten das kulturelle Erbe und nehmen soziale Aufgaben in der Stadt wahr. Gegründet 986 als Kanonissinnenstift, wurde es im Zuge der Reformation in ein Evangelisches Damenstift umgewandelt, in dem adelige alleinstehende Frauen ein standesgemäßes und selbstbestimmtes Leben führen konnten mit Bildung und Kultur.

Heute bietet das Kloster eine christliche und zukunftsorientierte Lebensform für Frauen, die entweder noch berufstätig sind oder aber ihre Berufstätigkeit beendet haben. Der Bogen zwischen einer christlichen Gemeinschaft und Selbstbestimmung bietet Geborgenheit sowie ein Leben mit sinnstiftenden Aufgaben.

Zu diesen zählen die Vermittlung des kulturellen Erbes und die gemeinsame Weiterentwicklung des Klosters in der Verbindung von Tradition und Modernität, um diese weltweit einmalige Lebensform zukunftsfähig zu gestalten.
Ein Leben mit den drei Säulen des gesunden Alterns: Aufgaben, Gemeinschaft und Glauben.

Klosterleben heute

Veranstaltung in der Kapelle des Klosters Walsrode

Die verbindlichen Aufgaben innerhalb des Klosters richten sich nach Erfordernissen, Interessen und Neigungen. Die Teilnahme an den regelmäßigen Konventsitzungen, Andachten sowie Gottesdiensten ist verpflichtend.

Strukturell bilden die Frauen den Konvent, der die Äbtissin wählt. Ihr obliegt die Leitung des Klosters.

Für Konvent und Äbtissin gilt Residenzpflicht, verbunden mit der Verleihung einer Klosterstelle werden Wohnungen mit eigener Haushaltsführung zur Verfügung gestellt. Und für die Seniorinnen gibt es das Kloster Marienwerder bei Hannover, dort kann man ohne Verpflichtungen seinen letzten Lebensabschnitt verleben.

Aufnahme in den Konvent

Konventualinnen und Äbtissin auf einer Treppe, Kloster Walsrode

Für die Aufnahme in den Konvent gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • alleinstehend, verwitwet oder geschieden
  • nicht älter als 70 Jahre
  • Mitglied einer evangelischen Landeskirche, bei Katholikinnen kann eine Sondergenehmigung erwirkt werden
  • Finanzielle Unabhängigkeit

Selbstverständlich gibt es längere Phasen des Probewohnens, die allen die Möglichkeit bietet, sich kennenzulernen und den Klosteralltag miteinander zu leben.

Kloster auf Zeit

Kloster Walsrode Nonnengang, rote Türen

Daneben bieten wir Ihnen Kloster auf Zeit an, in der Sie sich auf Ihren Glauben und Zeit für sich konzentrieren können und jederzeit herzlich eingeladen sind, mit uns unseren Klosteralltag zu teilen.

Ehrenamtliche Mitarbeit

Gruppenbild der Ehrenamtlichen

Möchten Sie uns unterstützen und Ihre eigenen Ideen einbringen?

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Eva von Westerholt, Äbtissin

Tel. +49 5161 – 48 58 38 1 | M +49 171 – 640 14 38

Werte bewahren – Identität stiften

Dies ist das Leitbild der Klosterkammer, an dem sich ihr Handeln ausrichtet.

Logo Klosterkammer

Die Klosterkammer Hannover ist eine Sonderbehörde des niedersächsischen Ministeriums für Kultur und Wissenschaften mit der Aufgabe, vier selbstständige, historisch gewachsene, öffentlich-rechtliche Stiftungen zu verwalten:

  • den Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds
  • den Domstrukturfonds Verden
  • das Stift Ilfeld und
  • den Hospitalfonds St. Benedikti in Lüneburg

Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds, eines der größten öffentlichen Stiftungsvermögen Deutschlands wurde 1818 von Prinzregent Georg von Hannover, dem späteren König Georg IV. von Großbritannien, Irland und Hannover gegründet, um das durch die Reformation an den Staat gefallene ehemalige Klostervermögen zu verwalten. Seine Wurzeln liegen in der Reformation.

Die heutige Stiftungstätigkeit der Klosterkammer bezieht sich auf die Leistungsverpflichtung zum Erhalt von ca. 800 denkmalgeschützten Gebäuden in Niedersachsen und sowie dem Erhalt der Calenberger und Lüneburger Klöster. Hinzu kommen freiwillige Leistungen zum Erhalt der Stifte und der Förderung von kirchlichen, sozialen und Bildungsprojekten in Niedersachsen.

Diese staatsrechtliche Verortung der Klosterkammer bedeutet in der Konsequenz, dass unsere Klöster und Stifte zwar der Evangelischen Kirche nahe stehen, jedoch in ihrer Verfasstheit und rechtlichen Struktur dem öffentlichen Recht und der Exekutive des Staates zuzuordnen sind.

www.klosterkammer.de

Neugierig? Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen!

Ihre Ansprechpartnerin vor Ort:
Dr. Eva von Westerholt, Äbtissin
Tel. +49 171 640 14 38 oder info@kloster-walsrode.de